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Selbständigkeit - Was bedeutet das für mich?

Was unterscheidet Selbständige von Angestellten?
Als Selbständiger sind Sie in Ihren Entscheidungen, z.B. ob Sie einen Auftrag annehmen oder ablehnen, völlig frei. Die Durchführung der einzelnen Aufträge wird nach Stunden zu dem vereinbarten Zeithonorar vergütet. Die vereinbarten Einsatzzeiten werden gegen Rechnungsstellung vergütet. Das unternehmerische Risiko (Ausfall, Krankheit etc.) verbleibt in jedem Fall bei Ihnen.
Weitere Unterschiede:

  • Ausbezahlung der Rechnungssumme ohne Versicherungs-Abzüge
  • keine gesetzliche Sozialversicherungspflicht (freie Wahl der Altersvorsorge)
  • Private Krankenversicherung (unabhängig vom Umsatz)
  • Möglichkeit zur Abrechnung von Umsatzsteuer nach § 19 Abs. 2 UstG und damit verbunden die Möglichkeit zur Geltendmachung entrichteter Mehrwertsteuer (im Verfahren der sog. Umsatzsteuervoranmeldung)
  • keinen Urlaub, keine „Lohnfortzahlung im Krankheitsfalle“
  • Haftung bei Schlecht- oder Nichterfüllung

Sozialversicherung?
Das „Sozialversicherungsgesetz“ nach §7 Abs. 4 SGB IV sieht unter anderem vor, dass Sie unternehmerisch am Markt auftreten müssen (z.B. aktiv Werbung betreiben), mehr als einen Auftraggeber haben, mit dem Sie mehr als 6/7 Ihres Umsatzes generieren, um nicht in die Problematik der Scheinselbständigkeit zu gelangen.

Ungeachtet dessen ist es bereits wirtschaftlich empfehlenswert, mehrere Auftraggeber zu bedienen, um nicht von einem Kunden abhängig zu sein.

Die Valet Parking & More GmbH empfiehlt in jedem Fall die Beratung durch einen Rechtsanwalt oder Steuerberater!

Für alle Hinweise auf dieser Seite übernimmt Valet Parking & More keine Gewähr.

 

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