Valet Parking & More




Informationen zum Führerschein zur Fahrgastbeförderung

Ein Personenbeförderungsschein (P-Schein) bzw. Führerschein zur Fahrgastbeförderung (FzF) wird benötigt, wenn man gewerblich bis zu acht Personen befördern möchte. Bei Valet Parking & More braucht man daher als Chauffeur den Personenbeförderungsschein für Mietwagen.

Personen, die einen Personenbeförderungsschein erwerben bzw. führen sollten zuverlässig sein, eine hohe Fahrpraxis und Ortskunde besitzen sowie gesundheitlich geeignet sein. Die Genehmigung zur Personenbeförderung wird für 5 Jahre erteilt und kann danach verlängert werden. Das Mindestalter, um den Personenbeförderungsschein zu erwerben beträgt 21 Jahre. Die Fahrerlaubnis der Klasse B muss für mindestens 2 Jahre im Besitz des Bewerbers sein.

Unterlagen für den Ersterwerb

Für den Ersterwerb des Personenbeförderungsscheins sind folgende Unterlagen bei der in Ihrer Stadt zuständigen Behörde einzureichen (In Berlin: Landeseinwohneramt):

  • formaler Antrag (bei der Führerscheinstelle erhältlich, in der Regel die Straßenverkehrsämter der Kommunen und Kreise)
  • Personalausweis oder Reisepass
  • Führerschein
  • Arbeitsmedizinisches Gutachten. Informationen welche Ärzte dieses Gutachten erstellen können, geben die Straßenverkehrsämter. Es handelt sich hierbei um ein psychologisches Gutachten (Stresstest, Reaktionstest, Wahrnehmungstest sowie ein gesundheitliches Gutachten)
  • Augenärztliches Gutachten
  • Polizeiliches Führungszeugnis
  • Auszug aus dem Register des Kraftfahrtbundesamt in Flensburg
  • Ortskenntnisnachweis: In der Regel ist hierfür eine Ortskenntnisprüfung abzulegen. Bei dieser Prüfung sind Fragen zu bekannten Sehenswürdigkeiten und Gebäuden, öffentlichen Einrichtungen oder Stadtteilen zu beantworten. Ebenso werden in der Regel Fahrtstrecken abgefragt, wobei Start- und Zieladresse vorgegeben werden und vom Absolventen der Prüfung verlangt wird, den kürzesten Weg zum Zielort zu dokumentieren. Hilfestellungen für die Prüfung werden in der Regel von den Taxi-Unternehmen zur Verfügung gestellt.
  • formloser Fahrpraxisnachweis: Der Antragsteller muß in geeigneter Weise darlegen, dass er über eine hinreichende Fahrpraxis (mindestens 2 Jahre) verfügt.

Rechtlicher Grundlage für den Erwerb des Personenbeförderungsscheins ist die "Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr (Fahrerlaubnis-Verordnung/FeV)".

Kosten

Bearbeitungsgebühr: ca. 55,00 € (abhängig vom Wohnsitz)

Ortskunde-Prüfung: ca. 35,00 € - 60,00 € (abhängig vom Ort/von der Gemeinde, unterschiedlichste Regelungen/ Ortskundeprüfung wird in der Stadt abgelegt, in der man polizeilich gemeldet ist. Bei einer Einwohnerzahl unter 50.000 muss keine Ortskunde nachgewiesen werden)

Arbeitsmedizinisches & Augenärztliches Gutachten gemäß Fahrerlaubnisverordnung: ca. 150,00 €

 

Bitte informieren Sie sich außerdem bei der zuständigen Behörde in Ihrer Stadt.




Metanavigation

Suche starten

Unsere Kunden


Ihr Ansprechpartner

René Urwank

Telefon: 030/39480411

Unsere Bürozeiten:

Montag bis Freitag von 8:00-19:00 Uhr

P-Schein

Personenbeförderungsschein bzw. Führerschein zur Fahrgstbeförderung

Online Bewerbung

Bitte aktivieren Sie JavaScript, Cookies und deaktivieren Sie Ihren Pop-Up Blocker.