Die Valet Parking & More GmbH ist einer der größten Dienstleister für Valet Parking (Parkierservice) sowie einer der führenden Anbieter für hochwertigen Chauffeur- und Limousinenservice in Deutschland. Der Schwerpunkt liegt in der Vermarktung von Oberklassefahrzeugen in Form von Fahrservice.

Unseren Dienstleistungen & Services können Sie für folgende Städte und Regionen buchen: Berlin, Hamburg, Köln, Düsseldorf, Hannover, Dresden, Stuttgart, Frankfurt/M. und München

Mit unserem Limousinenservice geben Sie alle Aufgaben zuverlässig an uns ab – Denn wir kennen uns aus in Ihrer Stadt. Ihr Chauffeur lebt dort, wo er Sie oder Ihre Gäste fährt. Und kennt natürlich alle Sehenswürdigkeiten, die angesagte Bar, jedes Sterne-Restaurant oder auch eine gemütliche Kneipe mit uriger Atmosphäre. Ihr privater Chauffeur stellt sich ganz auf Ihre Wünsche ein und geleitet Sie mit einer Oberklasselimousine sicher, diskret und charmant zum Ziel.

Limousinenservice

Sie sind demnächst zu Gast in Berlin auf einer glamourösen Veranstaltung und möchten dafür gekonnt in Szene gesetzt werden? Dank unserem Limousinenservice ist das gar kein Problem, denn für Berlin bietet Ihnen unser Limousinenservice einen Limousinenservice der Extraklasse. Ob Sie den Limousinenservice in Berlin für einen unvergesslichen Auftritt auf einem roten Teppich nutzen möchten, einer Gala, für eine Sightseeing Tour oder lediglich einen komfortablen Flughafentransfer Berlin benötigen, mit unserem Limousinenservice haben Sie den Ansprechpartner gefunden, der Ihnen ein Höchstmaß an Qualität, Komfort, Service und Luxus gewährleisten kann.

Wir stellen unseren Kunden nicht nur einen Limousinenservice für Ihren Aufenthalt in Berlin bereit, sondern zusätzlich wird Ihnen ein charmanter, ortskundiger und speziell geschulter Fahrer jeden erdenklichen Wunsch erfüllen. Lernen auch Sie durch den Limousinenservice Berlin die Stadt von seiner schönsten Seite kennen und genießen Sie den Flair der Stadt in Kombination mit einem erstklassigen Service und einem luxuriösen Ambiente.

Unser Limousinenservice ermöglicht Ihnen einen unvergesslichen Aufenthalt in Berlin. Teilen Sie uns einfach Ihre Wünsche und Anregungen mit, damit unser geschultes Fachpersonal Ihnen mit Rat und Tat zur Seite stehen kann.


Valet Parking & More




Allgemeine Geschäftsbedingungen der Valet Parking & More GmbH

§ 1 Geltungsbereich
1. Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle von der Valet Parking & More GmbH erbrachten Leistungen. Zudem gelten weitere Bedingungen der Valet Parking & More GmbH, die sich beispielsweise aus den Angeboten und Preislisten der Valet Parking & More GmbH ergeben. Im Kollisionsfalle sind diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen anderen Geschäftsbedingungen nachrangig.
2. Es gelten ausschließlich die Geschäftsbedingungen der Valet Parking & More GmbH. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur insoweit, als die Geschäftsführung der Valet Parking & More GmbH ihnen ausdrücklich zugestimmt hat.

§ 2 Angebote
Die Angebote der Valet Parking & More GmbH sind freibleibend und unverbindlich.

§ 3 Aufträge
1. Art, Umfang und Ablauf der vertraglichen Leistungen sind ausschließlich dem Angebot der Valet Parking & More GmbH zu entnehmen.
2. Sofern der Kunde ein Angebot mündlich, fernmündlich, per E-Mail oder Fax bestätigt oder mündlich, fernmündlich, per E-Mail oder Fax Leistungsänderungen während eines laufenden Vertrages wünscht, behält sich die Valet Parking & More GmbH vor, hierüber eine Bestätigung des Kunden in Schriftform im Sinne von § 126 Abs. 1 BGB einzuholen.
3. Der Vertrag mit dem Kunden kommt nicht bereits mit der Bestätigung des Angebots durch den Kunden zustande, sondern erst durch die Abgabe einer gesonderten Auftragsbestätigung durch die Valet Parking & More GmbH. Entsprechendes gilt, wenn der Kunde Leistungsänderungen während eines laufenden Vertrages wünscht.
4. Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die nach Vertragsschluss vom Kunden der Valet Parking & More GmbH gegenüber abzugeben sind (z.B. Fristsetzungen, Mängelanzeigen, Erklärung von Rücktritt), bedürfen der Schriftform.
5. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages erfolgen durch die Geschäftsführung der Valet Parking & More GmbH oder von der Valet Parking & More GmbH besonders Bevollmächtigten. Mündliche Erklärungen anderer Personen sind nur wirksam, wenn sie schriftlich von der Geschäftsführung der Valet Parking & More GmbH bestätigt wurden.

§ 4 Online-Buchungen
Für Online-Buchungen von Transfer- oder Limousinenservices über das Internetportal der Valet Parking & More GmbH gelten ergänzend zu § 3 dieser AGB folgende Bestimmungen:

1. Mit Ausfüllen des Buchungsformulars und dem Abschluss des Buchungsvorgangs über den Button „Buchung abschließen“ gibt der Kunde einen verbindlichen Buchungsantrag ab. Vor Abschicken des Antrags kann der Kunde die Daten jederzeit über die Buttons „Vor“ und „Zurück“ korrigieren, ändern und einsehen. Der Buchungsantrag kann jedoch nur abgegeben und übermittelt werden, wenn der Kunde durch Klicken auf den Button „Ich akzeptiere die zur Zeit gültigen AGB für Transfers bzw. Limousinenservice, sowie die Datenschutzerklärung und die Preisliste“ die Geschäftsbedingungen der Valet Parking & More GmbH akzeptiert und dadurch in seinen Antrag aufgenommen hat.
2. Die Valet Parking & More GmbH schickt daraufhin dem Kunden eine automatische Empfangsbestätigung per E-Mail zu, in welcher die Bestellung des Kunden samt den Vertragsbedingungen nochmals aufgeführt wird und die der Kunde über die Funktion „Drucken“ ausdrucken kann. Die automatische Empfangsbestätigung dokumentiert lediglich, dass die Bestellung des Kunden bei der Valet Parking & More GmbH eingegangen ist und stellt keine Annahme des Antrags dar. Der Vertrag kommt erst durch die Abgabe der Annahmeerklärung durch die Valet Parking & More GmbH zustande, die im Falle der Annahme mit einer gesonderten E-Mail versandt wird.
3. Ein Widerrufsrecht des Kunden besteht gemäß § 312b Abs. 3 Ziffer 6 BGB nicht.
4. Eine Buchung kann nur in deutscher oder englischer Sprache erfolgen.

§ 5 Vergütung
1. Bei Vertragsschluss gelten die vereinbarten Preise unter Berücksichtigung der Preislisten der Valet Parking & More GmbH.
2. Nach Auftragsstellung ist die Valet Parking & More GmbH berechtigt, eine Anzahlung in Höhe von 70% des Angebotspreises zu verlangen. Die Anzahlung ist bis spätestens 2 Tage vor Auftragsbeginn zu entrichten. Maßgeblich ist der Eingang des Geldes bei der Valet Parking & More GmbH bzw. die Gutschrift des Betrages auf ihrem Geschäftskonto.
3. Der Restbetrag sowie angefallene Mehrkosten, z.B. Zusatzkosten, werden im Anschluss an die Ausführung des Auftrags in Rechnung gestellt.
4. Die Zahlung erfolgt per Banküberweisung, Kreditkarte, Bar- oder Scheckzahlung.
5. Ungeachtet § 5 Ziffer 2 müssen die in Rechnung gestellten Beträge innerhalb von 14 Tagen nach Rechungsstellung und Ausführung des jeweiligen Auftrags in vollem Umfang beglichen werden. Maßgeblich ist der Eingang des Geldes bei der Valet Parking & More GmbH bzw. die Gutschrift des Betrages auf ihrem Geschäftskonto, andernfalls kommt der Kunde in Verzug.
6. Mangels besonderer Vereinbarung ist die Zahlung ohne jeden Abzug (Skonto) zu leisten.
7. Der Kunde ist zur Aufrechnung gegen Forderungen der Valet Parking & More GmbH nur berechtigt, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder von der Valet Parking More GmbH anerkannt wurden oder wenn die Gegenansprüche des Kunden unstreitig sind. Dies gilt auch, wenn der Kunde Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend macht.
8. Für jede Rechnungsmahnung, bedingt durch Zahlungsverzug, berechnet die Valet Parking & More GmbH eine Mahngebühr von 5,-- Euro. Die erste Mahnung ist jedoch kostenfrei.

§ 6 Mängelanzeige
Sofern der Kunde Kaufmann i.S.d. Handelsgesetzbuchs ist, hat er der Valet Parking & More GmbH offensichtliche Mängel binnen 7 Tagen, nachdem er den Mangel erkennen konnte, anzuzeigen. Anderenfalls sind Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen.

§ 7 Rücktritt vom Vertrag
1. Beiden Vertragsparteien steht ein Rücktrittsrecht gemäß den gesetzlichen Bestimmungen zu, dem Kunden nur, wenn die Valet Parking & More GmbH die Pflichtverletzung zu vertreten hat. § 6 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bleibt unberührt.
2. Der Kunde hat sich bei der Pflichtverletzung innerhalb einer angemessenen Frist nach Aufforderung der Valet Parking & More GmbH zu erklären, ob er wegen der Pflichtverletzung vom Vertrag zurücktritt oder auf die Leistung besteht.
3. Ferner ist die Valet Parking & More GmbH zum Rücktritt berechtigt, wenn sie zur Erbringung der Leistung durch von ihr nicht zu vertretene höhere Gewalt nicht im Stande ist. Gleiches gilt, wenn ein anderes nicht vorhersehbares Leistungshindernis eintritt, dass durch zumutbare Aufwendungen der Valet Parking & More GmbH nicht zu überwinden ist, sofern sie dieses Hindernis nicht zu vertreten hat.

§ 8 Haftung
1. Die Valet Parking & More GmbH haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht für die ordnungsgemäße Durchführung der Leistung.
2. Die Valet Parking & More GmbH haftet nicht für Leistungsstörungen durch höhere Gewalt, wie z.B. Straßenblockaden, Behinderung durch Staatsorgane bzw. Aufstände oder Arbeitskampfmaßnahmen, wie z.B. Streiks, die sie nicht zu vertreten hat.
3. Die Haftung der Valet Parking & More GmbH, ihrer Mitarbeiter und ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen für vertragliche Pflichtverletzungen sowie aus Delikt ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Dies gilt nicht bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, d.h. einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde vertraut und vertrauen darf. Bei leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden und auf den dreifachen Auftragspreis begrenzt. Ungeachtet der vorstehenden Regelung ist die Haftung für Sachschäden gegenüber jeder beförderten Person insoweit ausgeschlossen, als der Schaden 1.000,00 Euro übersteigt und nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht.
4. Schäden, die durch Übermittlungsfehler oder Irrtümer im kommunikativen Verkehr mit dem Kunden oder mit Dritten entstehen, trägt der Kunde, sofern die Valet Parking & More GmbH den Schaden nicht zu vertreten hat.
5. Die Valet Parking & More GmbH haftet nicht für Diebstahl, Verlust oder Beschädigungen der im Fahrzeug mitgeführten Sachen, sofern sie dies nicht zu vertreten hat.
6. Schadensersatzansprüche des Kunden verfallen mit Ablauf von drei Monaten nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung des Auftrags, sofern die Ansprüche nicht innerhalb dieser Frist geltend gemacht werden. Verlangt der Kunde Schadensersatz wegen Nichterfüllung beträgt die vorgenannte Frist einen Monat. Nach Ablauf der Frist kann der Kunde Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist.
7. Alle Schadensersatzansprüche verjähren in einem Jahr nach ihrer Entstehung. Dies gilt nicht für Ansprüche aus unerlaubter Handlung.
8. Die vorgenannten Einschränkungen gelten auch zugunsten der Mitarbeiter, gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen der Valet Parking & More GmbH, soweit Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.
9. Bei Ansprüchen aus dem Produkthaftungsgesetz sowie sonstiger gesetzlicher Garantiehaftung oder Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit des Kunden finden die vorstehenden Haftungsbeschränkungen keine Anwendung.
10. Der Kunde haftet für alle von ihm zu vertretenden Schäden am Fahrzeug und gegenüber dem Fahrer unbegrenzt und im Übrigen nach den gesetzlichen Bestimmungen.

§ 9 Anwendbares Recht, Gerichtsstand
1. Für alle Rechtsbeziehungen zwischen der Valet Parking & More GmbH und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss aller internationalen, supranationalen Rechtsordnungen, insbesondere des UN-Kaufrechts.
2. Sofern der Kunde Kaufmann i.S.d. Handelsgesetzbuchs, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, oder keinen festen Wohnsitz innerhalb der Bundesrepublik Deutschland hat, ist ausschließlicher, auch internationaler Gerichtsstand bei allen sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten der Sitz der Valet Parking & More GmbH. Die Valet Parking & More GmbH ist in diesem Fall jedoch auch berechtigt, Klage am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu erheben.

§ 10 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein, so bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.

Stand 05/2009
 




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